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   BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01   

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https://dejure.org/2001,12564
BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01 (https://dejure.org/2001,12564)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2001 - 2 B 35.01 (https://dejure.org/2001,12564)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2001 - 2 B 35.01 (https://dejure.org/2001,12564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache im Zusammenhang mit der Frage der Berechnung des Ruhensbetrages eines Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01
    Ohne Erfolg bezieht sich der Kläger in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Senats vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - (Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2001 - 2 B 35.01
    Die Nebenentscheidungen beruhen auf § 154 Abs. 2 VwGO und § 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, 4 GKG (vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - NVwZ 2000, 188).
  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    Insofern werde in der Rechtsprechung für das Eingreifen der Ausnahmevorschrift zusätzlich gefordert, dass ein nahtloser zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und dem Beamtenverhältnis bestehe (hierfür verweist der Kläger auf BVerwG, Beschluss vom 28.09.2001 - 2 B 35.01 - VG Freiburg, Urteil vom 06.12.2011 - 5 K 168/11 -).
  • VG Arnsberg, 10.12.2008 - 2 K 1445/07

    Kürzung einer Beamtenpension wegen dreitägiger Unterbrechung des

    Zur Bedeutung der in Art. 2 § 2 Abs. 4 Satz 1 2. HStruktG verwendeten Formulierung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang vorausgegangen sind" hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. September 2001 - 2 B 35.01 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 13) ausgeführt:.

    Diese Überlegungen lassen sich aber - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls entschieden hat (BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13) - auf die ganz anders strukturierte, hier maßgebliche Vorschrift (Art. 2 § 2 Abs. 4 2. HStruktG) nicht übertragen.

    Aus dem Wortlaut ("unmittelbar vorausgegangen") der Ruhensvorschrift ergibt sich vielmehr, dass jede Unterbrechung den in der Vorschrift vorausgesetzten "zeitlichen Zusammenhang" des Beamtenverhältnisses aufhebt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG , Nr. 13).".

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. September 2001 - 2 B 35.01 -Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 13; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Mai 2004 - 5 LB 261/03 -, JURIS ; VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 4. Mai 2005 - Au 2 K 03.50 -, JURIS Rn. 11.

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 LB 261/03

    Voraussetzung für die Minderung der Anrechnung von Renten auf die

    Diese Überlegungen lassen sich aber - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls entschieden hat (BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13) - auf die ganz anders strukturierte, hier maßgebliche Vorschrift (Art. 2 § 2 Abs. 4 2. HStruktG) nicht übertragen.

    Aus dem Wortlaut (- unmittelbar vorausgegangen") der Ruhensvorschrift ergibt sich vielmehr, dass jede Unterbrechung den in der Vorschrift vorausgesetzten "zeitlichen Zusammenhang" des Beamtenverhältnisses aufhebt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13).

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2004 - 5 IB 261/03

    Anrechnung; Renten; Versorgungsbezüge

    Diese Überlegungen lassen sich aber - wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls entschieden hat (BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13) - auf die ganz anders strukturierte, hier maßgebliche Vorschrift (Art. 2 § 2 Abs. 4 2. HStruktG) nicht übertragen.

    Aus dem Wortlaut (- unmittelbar vorausgegangen") der Ruhensvorschrift ergibt sich vielmehr, dass jede Unterbrechung den in der Vorschrift vorausgesetzten "zeitlichen Zusammenhang" des Beamtenverhältnisses aufhebt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.09.2001 - 2 B 35.01 -, Buchholz, 239.1, § 10 BeamtVG, Nr. 13).

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 B 77.04

    Bestehen eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen einem öffentlich-rechtlichen

    Dass es darüber hinaus auf weitere Umstände ankommen soll, etwa auf die Gründe für eine Unterbrechung des zeitlichen Zusammenhangs, verbietet der eindeutige Wortlaut der Übergangsvorschrift (vgl. Beschluss vom 28. September 2001 - BVerwG 2 B 35.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 13).
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